Baumkontrolle

Baumkontrolle

 Baumkontrolle durch FLL-zertifizierte/n Baumkontrolleur/in 

Baumkontrollen sind ein notwendiges Element zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB für Eigentümer.


Warum sollten regelmäßige Baumkontrollen von eine/m FLL-zertifizierte/n Baumkontrolleur/in durchgeführt werden (FLL= Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)?

Jeder Eigentümer eines oder mehrerer Bäume ist gesetzlich zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht laut § 823 BGB verpflichtet. Eigentümer sind Kommunen, juristische Personen und Privatbesitzer und betroffen sind jene Bäume, die nah an öffentliche Grundstücke oder Nachbargrundstücke grenzen. Die Eigentümer haben Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Die eingehende Untersuchung eines Baumes im Zuge der Baumkontrolle erfüllt diese Vorkehrung bzgl. der Baumsicherheit. Sie kann also als Präventionsmaßnahme betrachtet werden. Beurteilt wird hauptsächlich die Baumgesundheit vom Stammfuß bis zur Krone. Durch die Kontrolle können Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit beschlossen und Empfehlungen ausgesprochen werden.

Die schriftliche Dokumentationen über den Gesundheitszustand des Baumes gehören zur Baumkontrolle dazu und können juristisch vor der Verschuldungshaftung eines Eigentümers im Schadensfall regulierend einwirken.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema, rufen Sie uns an!
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