Fällung ist nicht gleich Fällung
Wir sind stets daran interessiert, Bäume zu erhalten, aber manchmal ist eine Fällung unumgänglich. Die Standsicherheit eines Baumes kann durch vielerlei Umstände, wie z. B. Sturmschäden und diverse Baumkrankheiten, gefährdet sein und eine Baumfällung wird somit erforderlich.
Grundsätzlich muss bei einer Fällungen die Baumschutzsatzung des Kreises beachtet werden. Wir stehen Ihnen hierbei selbstverständlich helfend zur Seite.
Durch den Einsatz von Seilklettertechnik sowie Hubarbeitsbühnen ist es uns möglich jeden Baum zu erreichen. Auch auf engstem Raum seilen wir so Kronenteile geschickt ab, ohne die Umgebung des Baumes zu beschädigen.
Eine Gefahrenbaumfällung führen wir über die Zusammenarbeit mit einem Kranführer und unseren sachkundigen Seilkletterern durch.
Bei Fällvorhaben ist ein Besichtigungstermin vor Ort sehr wichtig. Sprechen Sie uns an!